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Einjährige Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft
Im Volksmund auch Höhere Handelsschule genannt
Diese Schulform kommt insbesondere für Schülerinnen und Schüler in Betracht, die noch keinen Ausbildungsplatz haben und sich für einen kaufmännischen Ausbildungsberuf oder für einen Beruf im Bereich der öffentlichen Verwaltung interessieren. Aber auch für Jugendliche, die sich für einen Ausbildungsplatz interessieren, der nicht im kaufmännischen Bereich liegt, kann der einjährige Besuch dieser Schulform das Sprungbrett in die Ausbildung sein.
Die Einjährige Höhere Berufsfachschule dient der Berufsvorbereitung im kaufmännischen Bereich. Schwerpunktmäßig vermitteln wir kaufmännisches Grundwissen, welches jedoch in vielen anderen Ausbildungsberufen angewendet werden kann. Im Fach Rechnungswesen werden Inhalte aus den Bereichen Kaufmännisches Rechnen, Datenverarbeitung und Buchhaltung vermittelt. Im Fach Wirtschaftslehre erfahren Sie, welche Zahlungsmöglichkeiten es gibt oder wie Verträge zustande kommen.
Der Besuch der Einjährigen Höheren Berufsfachschule erleichtert Ihnen den Einstieg in eine Ausbildung in Wirtschafts-und Verwaltungsberufen, da viele Lerninhalte mit den Inhalten des 1. Ausbildungsjahres übereinstimmen. Es bestünde auch die Möglichkeit, nach einem erfolgreichen Abschluss dieser Schulform, die Ausbildungsdauer in bestimmten kaufmännischen Berufen von 3 Jahren zu verkürzen. Wegen der Knappheit der Ausbildungsplätze sollten Sie jedoch nicht darauf bestehen.
Besonderheiten
Über ein intensives Bewerbungstraining, Betriebsbesichtigungen sowie Praxistage in ortsansässigen Betrieben helfen wir Ihnen, die Vielfalt der – vorwiegend kaufmännischen Ausbildungsberufe -kennenzulernen sowie im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Einjährigen Höheren Berufsfachschule einen Ausbildungsplatz zu finden. Im vergangenen Schuljahr 2010/11 hatten alle Absolventen dieser Schulform eine berufliche Perspektive!
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme in die Einjährige Höhere Berufsfachschule setzt den mittleren Bildungsabschluss voraus, der nachgewiesen werden kann durch
das Abschlusszeugnis der Realschule oder
das Versetzungszeugnis in Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe oder
das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule im Lande Hessen oder
ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Abschluss
Das Abschlusszeugnis erhält, wer am Ende des Schuljahres in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen hat. Ein bis zwei mangelhafte Leistungen jeweils in den unterschiedlichen Lernbereichen sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgleichbar, ungenügende Leistungen nicht.
Ansprechpartner
Dagmar Eisel
Sascha Mackenroth
Aktuelles
Das dreiwöchige Betriebspraktikum findet vom 24. Oktober bis zum 11. November 2011 statt.
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Informationsblatt zur Schulform zum Download.
Anmeldeformular zur Schulform zum Download.
Rechtsverordnung zur Schulform zum Download.
