Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)
Zielsetzung
Berufsfachschulen zum Übergang in Ausbildung vermitteln Schülerinnen und Schülern grundlegende berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen und befähigen sie, in eine Berufsausbildung einzutreten. Übergeordnetes Ziel ist die individuelle Förderung sowie der direkte Übergang der Schülerinnen und Schüler in eine duale Berufsausbildung, verbunden mit der Möglichkeit zur Erlangung weiterführender Abschlüsse.
Schwerpunkte in beiden Bildungsgängen
- Sozialwesen
- Lagerlogistik
- Mechatronik
Einjähriger Bildungsgang
Ziel:
Berufliche Orientierung, gezielte Vorbereitung auf die duale Ausbildung sowie Erlangung eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses (HSA/qHSA) für Lernende ohne Abschluss.
Besondere Förderung:
- Bewertungsneutraler Profilgruppenunterricht (4 Std./Woche) zur Förderung persönlicher & sozialer Kompetenzen.
- Betreuung und Beratung durch sozialpädagogische Fachkräfte.
- Ausweis überfachlicher Kompetenzen im Zeugnis.
- Erprobung beruflicher Tätigkeiten im Rahmen kurzer betrieblicher Praxisphasen.
Übergang:
Bei entsprechender Eignung besteht am Ende des ersten Jahres die Möglichkeit zum Übergang in das zweite Jahr des zweijährigen Bildungsganges.
Aufnahmevoraussetzungen:
- 18. Lebensjahr bei Schuljahresbeginn noch nicht vollendet.
- Schulpflichtig (9. Schuljahr erfüllt) oder ohne Ausbildung.
- Ohne Abschluss oder mit Hauptschulabschluss (HSA).
- Kein vorhergehender Besuch der BÜA/BFS2 länger als ein Jahr.
Zweijähriger Bildungsgang
Ziel:
Berufliche Orientierung, gezielte Vorbereitung auf die duale Ausbildung sowie Vertiefung in den Schwerpunkten. Am Ende des zweiten Jahres ist der Erwerb eines dem Mittleren Schulabschluss gleichwertigen Abschlusses (MSA) möglich.
Besondere Förderung:
- Wie im einjährigen Bildungsgang.
- Zusätzlich: Vertiefung der Fachkompetenzen in ausgewählten Schwerpunkten im zweiten Jahr.
Aufnahmevoraussetzungen:
- 18. Lebensjahr bei Schuljahresbeginn noch nicht vollendet.
- Mit qualifizierendem Hauptschulabschluss (qHSA) oder Hauptschulabschluss (HSA) mit Notenvoraussetzungen.
- Gutachten der Klassenkonferenz der abgebenden Schule.
- Nachweis einer erfolglosen Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.
- Kein vorhergehender Besuch der BÜA länger als ein Jahr.
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre in Vollzeitform.
Ihre Ansprechpersonen
![]() | Jens Obach Abteilungsleitung jens.obach@schule.hessen.de |




